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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Martin Rütter Hundeschule Ansbach / Landkreis Roth vertreten durch Lea Mayer vertreten.

I.

1. Das Ausbildungsangebot der Martin Rütter Hundeschule Ansbach / Landkreis Roth umfasst Einzel- sowie Gruppenstunden, basierend auf der Martin Rütter Trainingsphilosophie, die sowohl die theoretische als auch praktische Unterweisung des Hundehalters in die Verhaltensweisen der Hunde enthält. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, zu Hundehaltung, Ernährung, Erziehung und vieles mehr vermittelt.

2. Die Aufnahme des Hundes samt Besitzer in eine Gruppenstunde erfolgt nach Abstimmung mit den/r Martin Rütter Hundetrainer:in. Das Vorliegen der Ausbildungsvoraussetzungen des Hundes für eine Aufnahme in die Gruppenstunde wird ausschließlich durch den/r Martin Rütter Hundetrainer:in festgestellt.

3. Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.

4. Der Unterricht erfolgt beim Hundehalter vor Ort, am Trainingsgelände oder an anderen zuvor vereinbarten Orten. 

 

II. 

1. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise. Die aktuelle Preisliste kann bei Lea Mayer, Martin Rütter Hundeschule Ansbach / Landkreis Roth eingesehen werden. Preiserhöhungen behält sich die Martin Rütter Hundeschule Ansbach / Landkreis Roth ausdrücklich vor.


2. Das Honorar ist bis zum Ende der jeweiligen Unterrichtsstunde zu entrichten bzw. zu überweisen. Der Kunde erhält nach der Stunde umgehend eine Quittung oder eine Rechnung.

3. Fahrtkosten für Hausbesuche werden mit 0,82 Euro pro km, zusätzlich zu den angegebenen Kosten des Hausbesuchs, berechnet.


4. Sollte der Kunde an der Wahrnehmung einer Unterrichtsstunde verhindert sein, so erhält er den Stundensatz zurückerstattet, wenn er die Unterrichtsstunde 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn schriftlich (per E-Mail! - keine SMS oder sonstigen Nachrichtendienste) oder fernmündlich (per Telefonanruf!) abgesagt hat. Sagt der Kunde die Unterrichtsstunde nicht mindestens 48 Stunden vorher ab, so trägt der Kunde den vollen Stundensatz, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung der Unterrichtsstunde verhindert ist. Wird die Unterrichtsstunde 48 Stunden vorher abgesagt, so wird die von der Martin Rütter Hundeschule Ansbach / Landkreis Roth 100 % des Stundensatzes an den Kunden rückerstattet, sofern die Zahlung durch den Kunden bereits erfolgt ist.

Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen, werden keine weiteren Termine mit dem sich im Zahlungsverzug befindenden Kunden vereinbart bis die betreffende Rechnung beglichen wurde.


5. Bei den übrigen Seminaren, Kursen und Vorträgen erhält der Kunde – sofern er mindestens 48 Stunden vorher abgesagt hat – 100 % des Preises erstattet. Sagt ein Kunde nicht mindestens 48 Stunden vorher ab, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung verhindert ist, wird das jeweilige Seminar, der Kurs bzw. der Vortrag voll berechnet. Auch hier gilt nur die schriftliche Absage (per E-Mail!) oder per Telefonanruf.


6. Seminare, Kurse und Vorträge werden üblicherweise vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung bar oder per Überweisung an die Martin Rütter Hundeschule Ansbach / Landkreis Roth vergütet.


7. Wir behalten uns vor, den jeweiligen Unterricht aus wichtigen Gründen abzusagen bzw. zu verschieben. In solchen Fällen wird der Unterricht an einem anderen Termin nachgeholt.


8. Bei Abbruch von laufenden, im Vorhinein bezahlten Veranstaltungen wie z.B. Gruppenstunden, besteht kein Anspruch auf Kostenersatz.

 

III. 

1. Der Kunde versichert, dass sein Hund geimpft, behördlich angemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen hat der Kunde Impfpass, Anmeldebescheinigung und Polizze der Haftpflichtversicherung vorzuzeigen.


2. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat.


3. Chronische Erkrankungen sind dem/r Martin Rütter Hundetrainer:in bei Ausbildungsbeginn mitzuteilen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, dem/r Martin Rütter Hundetrainer:in über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.


4. Ebenfalls ist der/die Martin Rütter Hundetrainer:in vor Beginn der Unterrichtsstunde über die Läufigkeit einer Hündin zu unterrichten.


5. Der der/die Martin Rütter Hundetrainer:in ist berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten vom Unterricht auszuschließen.


6. Im Falle eines berechtigten Ausschlusses vom Unterricht bleibt der Honoraranspruch bestehen. Der Kunde hat aber das Recht, die Stunden nach Wegfall des Ausschlussgrundes im Rahmen eines anderen Kurses – soweit ein entsprechendes Angebot besteht – nachzuholen. 

 

IV. 

1. Eine Haftung der Martin Rütter Hundeschule Ansbach / Landkreis Roth für Körper –oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.


2. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung des/r Martin Rütter Hundetrainer:in handelt.


3. Soweit der Kunde durch den/r Martin Rütter Hundetrainer:in aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen oder den Maulkorb abzunehmen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür. Der Kunde kennt die örtlichen Gegebenheiten. Der Kunde wurde auf die das Übungsgelände umgrenzenden, stets befahrenen Straßen ausdrücklich aufmerksam gemacht. 

 

V. 

Der der/die Martin Rütter Hundetrainer:in ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen. 

 

VI. 

Der der/die Martin Rütter Hundetrainer:in übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren. 

 

VII.

Der Kunde wurde ausführlich darüber belehrt, dass die durch die Martin Rütter Hundeschule Ansbach / Landkreis Roth dem Hund gelehrten Ausbildungsmethoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden Erfolg haben. 

 

VIII. 

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Foto- & Videoaufzeichnungen, die die Martin Rütter Hundeschule Ansbach / Landkreis Roth von Hund und Halter erstellt, auf öffentlichen Veranstaltungen gezeigt werden dürfen. 

 

IX.

Seminarunterlagen, die von der Martin Rütter Hundeschule Ansbach / Landkreis Rotha usgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung von Frau Lea Mayer nicht vervielfältig oder verbreitet werden. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung von Lea Mayer reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. 

 

X. 

Der Kunde bestätigt die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. 

 

XI.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt.